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Bewerbungsberater Site Admin
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 88 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 02.01.2007, 16:49 Titel: Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen |
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Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sonst ist sie unwirksam. Allerdings muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er seine Arbeit weiterhin angeboten hat, auch wenn er nicht weiterarbeitet. Ansonsten verliert er sein Recht auf Lohnanspruch. Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss vor dem Arbeitsgericht erstritten werden.
Tipp: Kündigung nur als "Eingeschriebener Brief"
Kann der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nicht gut genug arbeitet?
Ja und Nein.
Ja, wenn der Arbeitnehmer mit Absicht schlecht gearbeitet hat. Und dieses nachgewiesen wird.
Nein, wenn der Arbeitnehmer sich bemüht hat gut zu arbeiten. Dies ihm aber misslungen ist.
Hier geht es weiter: http://www.berufszentrum.de/artikel_0602.html |
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