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Arbeitsrecht - So riskieren und verlieren Sie Ihren Arbeitsp

 
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Bewerbungsberater
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Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Bad Oeynhausen

BeitragVerfasst am: 02.01.2007, 16:14    Titel: Arbeitsrecht - So riskieren und verlieren Sie Ihren Arbeitsp Antworten mit Zitat

Gerade in Krisenzeiten lebt der Mitarbeiter gefährlich. Hat der Arbeitgeber den Wunsch Mitarbeiter zu entlassen, so werden oft kleinste Vergehen mit schriftlichen Abmahnungen geahndet. Nach einer Anzahl von Abmahnungen kann dann der Arbeitgeber den Mitarbeiter (fristlos) kündigen. Diese Praxis wird deshalb von Firmen verwendet, weil das deutsche Kündigungsrecht strikt Arbeitsplätze beschützt und Entlassungen von Mitarbeitern nahezu unmöglich macht.

In diesem Artikel stelle ich Ihnen weiterhin einige Szenarien vor, mit denen Sie garantiert Ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Diese Fälle sind also nicht zur Nachahmung geeignet.

Entwendung von geringfügigem Firmenbesitz
Kann die Entwendung von geringfügigem Firmenbesitz (z. B. ein CD-Rohling) mit einer fristlosen Kündigung bestraft werden?

Ja, ein Diebstahl von geringfügigen Firmenbesitz kann mit einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden, wenn das Vertrauens-verhältnis zerstört ist. 2 AZR 923/98

Firmeninterna öffentlich machen
Darf der Arbeitnehmer im Familien- oder Freundeskreis firmeninterne Informationen weitergeben?

Ja und Nein. Eine genaue Umschreibung der Schweigepflicht enthält der Arbeits- und bzw. oder der Tarifvertrag. Die Verletzung der Schweigepflicht kann mit Schadenersatzansprüchen und Kündigung des Arbeitsplatzes geahndet werden. I ZR 153/99

Hier geht es weiter: http://www.berufszentrum.de/artikel_0203.html
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