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Bewerbungsberater Site Admin
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 88 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 12.12.2006, 19:47 Titel: Welche Folgen hat unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz? |
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Arbeitnehmer sind oft der Meinung, dass der Arbeitgeber sie nicht entlassen kann, wenn zwischendurch ein "blauer Montag" oder ein Bummeltag eingeschoben wird. Dass dies sehr wohl der Fall sein kann, zeigt dieser Artikel mit Beispielen von
Was wird als unentschuldigtes Fehlen angesehen?
Unentschuldigtes Fehlen heißt, der Arbeitnehmer erscheint nicht zur vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz. Das Fernbleiben von der Arbeit wird somit zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht. Im Juristendeutsch spricht man von einer "Störung im Leistungsbereich".
Kann der Arbeitgeber beim unentschuldigen Fehlen sofort kündigen?
Nein, so einfach macht der deutsche Gesetzgeber den Arbeitgebern das Kündigen nicht. Vor einer Kündigung muss eine Androhung einer Kündigung erfolgen, sprich eine Abmahnung.
Diese Abmahnung muss schriftlich erfolgen. Darin muss sein konkreter Fehltritt bzw. Fehlverhalten sein, sowie die Konsequenz im Wiederholungsfall (z. B. die Kündigung).
Hier geht es weiter: http://www.berufszentrum.de/artikel_0204.html |
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