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Abfindungen - Für alle, die sich den Job abkaufen lassen.

 
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Bewerbungsberater
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Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Bad Oeynhausen

BeitragVerfasst am: 11.12.2006, 19:03    Titel: Abfindungen - Für alle, die sich den Job abkaufen lassen. Antworten mit Zitat

Firmen, die Mitarbeiter "wegrationalisieren" wollen, bedienen sich oft dem Instrument der Abfindung. Dabei macht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mit einen oft hohen Geldbetrag, den Abgang schmackhaft. Das dabei Konflikte mit dem Finanzamt, dem Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) und anderen Institutionen entstehen, muss jedem Arbeitnehmer klar sein, bevor er der Abfindung zustimmt. In diesem Artikel werden die Auswirkungen von Abfindungen behandelt: Besteuerungen, Freibeträge sowie Veränderungen des Arbeitslosengeldes, Versicherungsbeiträge, Altersvorsorgebeiträge und eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zu Abfindungen vorgestellt.

Achtung vor der Sperrzeit

Gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag auseinander, kann das Arbeitsamt, diesen Vertrag als vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführte Kündigung werten. Die Folge ist eine zwölfwöchige Sperrung des Arbeitslosengeldes.

Anzuraten ist statt dem Auflösungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung vom Arbeitgeber und ein Abwicklungsvertrag, in dem die Details für das Arbeitszeugnis und die Abfindung geregelt werden.

Weiter geht hier: http://www.berufszentrum.de/artikel_0604.html
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