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Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 88 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 11.12.2006, 18:19 Titel: Was tun bei Kündigung? Welche Rechte habe ich? |
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Auch wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wurde, kann diese Kündigung unwirksam sein. Arbeitgeber benötigen gute Gründe, warum ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen soll. Dabei kann der Arbeitgeber viele Fehler machen. Mit diesem Artikel erklären wir welche Arten der Kündigungen es in Deutschland gibt, wie und mit welchen Mittel Sie sich dagegen wehren können.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Unternehmen, z. B. durch Umsatzverlust, weniger Mitarbeiter benötigt. Die Mitarbeiter, die gekündigt werden, werden nach sozialen Gesichtspunkten (siehe Sozialwahl unten) ausgewählt. Wollen sich Gekündigte auf die Sozialwahl vor Gericht berufen, müssen Sie ihre Kollegen als weniger schutzwürdig als sich selbst benennen. Diese ist eine sehr unwürdige Aufgabe.
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten immer weider negativ auffällt. Dazu gehören z. B. Unpünklichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz, etc. Um diese Art der Kündigung rechtswirksam zu halten, ist eine detaillierte Abmahnung mit Verhalten, Datum und Uhrzeit sowie mit den Konsquenzen bei Wiederholung des Verhaltens notwendig.
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung wird ausge-sprochen, wenn dem Unternehmen durch die Person selber wirtschaftliche oder betriebliche Belastungen entstehen. Das kann z. B. der Führerscheinentzug, langsames Arbeiten, Krankheiten (Langzeit und Kurzzeit) sein.
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